Manöver des letzten Augenblicks
Das „Manöver des letzten Augenblicks“ ist ein Ausweichmanöver des Kurshalters. Es ist dann zu fahren, wenn der Ausweichpflichtige, nicht ausweicht und die Kollision allein nicht mehr verhindern kann.
- Der Kurshalter gibt fünf kurze Töne. Diese sollen den Ausweichpflichtigen auf seine Pflicht hinweisen.
- Verändert der Ausweichpflichtige seinen Kurs weiterhin nicht, muss der Kurshalter das „Manöver des letzten Augenblicks“, also das Ausweichmanöver einleiten.